Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Lagerflächen der REDQUBE self storage GmbH · Stand: Juli 2026
Teil A — Allgemeine Bedingungen und Online-Buchung
A 1. Geltungsbereich und Anbieter
A 1.1 Anbieter der Lagerflächen ist die REDQUBE self storage GmbH, Sihleggstrasse 23, CH-8832 Wollerau, eingetragen im Schweizer Handelsregister unter der Handelsregisternummer CHE-482.448.030. Kontakt: info@redqube.de.
A 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der von der REDQUBE self storage GmbH angebotenen Lagerflächen am Standort Im Gewerbegebiet Pesch 16a, 50767 Köln — unabhängig davon, ob der Vertrag über die Webseite (www.redqube.de) oder auf anderem Weg geschlossen wird. Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
A 1.3 Ergänzend zu diesen AGB gelten die Regelungen des individuellen Mietvertrags. Bei Widersprüchen geht der individuelle Mietvertrag vor.
A 2. Zustandekommen des Vertrags
A 2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald dem Kunden die Zugangsberechtigung (z. B. per Freischaltung der hinterlegten Rufnummer, PIN-Code oder Schlüsselübergabe) bereitgestellt wird.
A 2.2 Die Reservierung und Zahlung über die Webseite begründen noch keinen Anspruch auf den Vertragsabschluss. Die REDQUBE self storage GmbH behält sich vor, Anfragen abzulehnen, insbesondere bei:
• Nichtverfügbarkeit der Lagerfläche,
• Lagergut, das nicht den Nutzungsbedingungen entspricht,
• Anfragen, die vom Standardangebot abweichen.
A 2.3 Bei einer Ablehnung erstattet die REDQUBE self storage GmbH bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen auf demselben Zahlungsweg zurück.
A 3. Nutzung der Lagerflächen
A 3.1 Die Lagerflächen dürfen ausschließlich zu Lagerzwecken genutzt werden. Eine Nutzung als Wohn- oder Arbeitsraum ist untersagt.
A 3.2 Es dürfen keine gefährlichen oder unzulässigen Gegenstände eingelagert werden; die detaillierte Liste unzulässiger Waren findet sich in Teil B (B 2.9).
A 3.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Lagerfläche sauber zu halten und Schäden oder Verschmutzungen zu vermeiden.
A 4. Preise und Zahlung
A 4.1 Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
A 4.2 Die Zahlung erfolgt per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung (empfohlen: Dauerauftrag). Die Zahlungsweise wird während des Bestellvorgangs festgelegt. Bei Zahlung per Überweisung ist als Verwendungszweck die Vertragsnummer anzugeben.
A 4.3 Rabatte können nach Ermessen der REDQUBE self storage GmbH gewährt werden und sind im Einzelfall zu prüfen.
A 4.4 Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, behält sich die REDQUBE self storage GmbH das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen (Bearbeitungsgebühr 20 EUR nach der 1. Mahnung sowie 50 EUR für jede weitere Mahnung) und den Vertrag nach angemessener Frist zu kündigen.
A 5. Widerrufsrecht und Stornierung
A 5.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich, z. B. per E-Mail oder Brief, erfolgen. Bei einer vom Mieter veranlassten vorzeitigen Nutzung des Lagerraums kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.
A 5.2 Stornierungen sind bis zum Mietantritt möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
A 6. Zugang zur Lagerfläche
A 6.1 Der Zugang zur Lagerfläche erfolgt über folgende Methoden:
• Zugang zum Lagerpark per Freischaltung der hinterlegten Rufnummer (Tor-Öffnung per Anruf) bzw. persönlichem Tor-Code,
• Zugang zu Einheiten im Obergeschoss per PIN-Code (E-Mail),
• Zugang zu Einheiten im Erdgeschoss per Schlüsselübergabe (persönlich oder nach individueller Absprache).
A 6.2 Der Zugang wird erst nach vollständigem Zahlungseingang gewährt.
A 7. Haftung
A 7.1 Die REDQUBE self storage GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der eingelagerten Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der REDQUBE self storage GmbH verursacht.
A 7.2 Der Mieter haftet für Schäden, die er an der Lagerfläche, der Anlage oder dem Außenbereich verursacht.
A 7.3 Es obliegt dem Mieter, eine eigene Versicherung für das eingebrachte Lagergut abzuschließen.
A 8. Technische Verfügbarkeit der Webseite
A 8.1 Die REDQUBE self storage GmbH übernimmt keine Haftung für technische Fehler auf der Webseite, die die Reservierung oder Zahlung betreffen, es sei denn, der Fehler beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
A 8.2 Im Falle technischer Probleme behält sich die REDQUBE self storage GmbH vor, fehlerhafte Verträge rückabzuwickeln und bereits gezahlte Beträge zu erstatten.
A 9. Datenschutz
A 9.1 Der Schutz personenbezogener Daten wird gemäß der Datenschutzerklärung gewährleistet. Diese ist unter www.redqube.de/datenschutz einsehbar.
A 10. Schlussbestimmungen
A 10.1 Es gilt deutsches Recht.
A 10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der REDQUBE self storage GmbH, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
A 10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Teil B — Lagerbedingungen
B 1. Geltungsbereich und Definition
Diese Lagerbedingungen finden Anwendung auf alle Self-Storage-Verträge zwischen redqube self storage GmbH, nachfolgend Redqube genannt, einerseits, und Parteien, die Lagerraum (oder jedes andere Redqube-Produkt oder andere Redqube-Dienstleistungen wie z. B. Kisten, Boxen usw.) nutzen, nachfolgend ‚Mieter‘ genannt, andererseits. Die Redqube-Lagereinheit, das Produkt oder die Dienstleistung werden ‚Mietobjekt‘ genannt. Der Mietvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nachfolgend als ‚Mietvertrag‘ bezeichnet. Alle Waren, die an gleich welcher Stelle der Redqube-Lagereinrichtungen gelagert oder platziert werden (einschließlich Mietobjekt), werden als ‚Waren‘ bezeichnet.
B 2. Zweck und Anwendungsbereich
B 2.1 Redqube gewährt dem Mieter ein Recht auf Belegung und Nutzung des Mietobjektes in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrages und für den alleinigen Zweck der Lagerung zulässiger Waren. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht für andere Zwecke verwenden. Der Mieter bestätigt hiermit und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nichts im Mietvertrag so ausgelegt werden kann, dass ein gesetzlicher oder eigentumsrechtlicher Anspruch am Mietobjekt entsteht. Redqube wird zu keinem möglichen Zweck als Lagerverwalter, Wächter oder Verwahrer für das Mietobjekt oder die Waren auftreten. Bei Abschluss des Mietvertrages garantiert der Mieter, dass er alleiniger rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Waren ist und dass er jegliche Haftung in Bezug auf die Waren akzeptiert. Der Mieter schützt Redqube und hält das Unternehmen schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen oder Kosten bzw. Handlungen oder Verfahren in Bezug auf die Waren von Seiten Dritter, einschließlich Streitigkeiten bezüglich Eigentums- oder Besitzrechte.
B 2.2 Der Mieter nutzt und unterhält das Mietobjekt mit aller Sorgfalt und entsprechend der zulässigen Verwendung und dem Mietvertrag. Das Mietobjekt muss zu jeder Zeit verschlossen und sauber sein. Der Mieter ist verantwortlich für die Reinigung und Entfernung jedweder Verunreinigung und jedweden Abfalls aus dem Mietobjekt. Der Mieter darf Abfall oder Waren (oder Teile von Waren) nicht innerhalb oder außerhalb des Mietobjekts bzw. innerhalb der umzäunten Gesamtanlage entsorgen, andernfalls werden Strafzahlungen von mindestens 50,- EUR pro Gegenstand fällig. Zudem ist der Mieter verpflichtet, die für die (Abfall-)Entsorgung anfallenden Kosten mit einem Minimum von 50,- EUR/m³ zu erstatten.
B 2.3 Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt besucht, untersucht und in gutem Zustand übernommen zu haben und dass es der rechtlich zulässigen und vereinbarten Verwendung entspricht, die der Mieter dafür vorgesehen hat. Der Mieter hat die Schutz- und Sicherheitsstufen und -richtlinien zur Kenntnis genommen, die Einweisung in die jeweiligen Hilfsmittel erhalten und erklärt sich damit einverstanden. Im Hinblick auf den rechtlich zulässigen und vereinbarten Zweck und die Verwendung/Schutz- und Sicherheitserwartungen gibt Redqube ausdrücklich keine Garantien und übernimmt keinerlei Haftung.
B 2.4 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass alle Angaben zur Mietobjektgröße geschätzt und ein Durchschnittswert aus einer größeren Anzahl von Mietobjekten sind. Eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Größe des Mietobjekts und der im Mietvertrag angegebenen Größe gibt keiner der Parteien jedwedes Recht oder den Anspruch auf eine Preisanpassung.
B 2.5 Der Mieter wird die Bestimmungen des Mietvertrages, die gesetzlichen und lokalen Verordnungen sowie die Anordnungen der lokalen und nationalen Behörden, der Versorgungsunternehmen und Versicherer einhalten.
B 2.6 Der Mieter bestätigt und akzeptiert die vollumfängliche Verantwortung und Haftung für alle Handlungen von Personen, die Zugang zum Mietobjekt haben oder den Zugangscode des Mieters verwenden, und der Verweis auf ‚Mieter‘ in diesem Vertrag wird so behandelt, dass er alle solchen Personen einschließt.
B 2.7 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in der Form zu nutzen, dass keine Umgebungsschäden oder Störungen anderer Nutzer (z. B. Lärm durch Radios oder Geräte, Staub, Geruch, Leckagen) in jedweder Form entstehen können oder von denen vernünftigerweise angenommen werden muss, dass sie entstehen könnten, und er ist verpflichtet, in ausreichendem Maße Vorkehrungen zu treffen, dass solche Umgebungsschäden oder -belästigungen vermieden werden.
B 2.8 Folgendes ist dem Mieter nicht erlaubt:
• Das Mietobjekt darf nicht als Arbeitsstätte genutzt werden.
• Das Mietobjekt darf nicht als eingetragener Firmensitz oder Sitz eines Unternehmens genutzt werden.
• Das Mietobjekt darf nicht für jedwede Art illegaler, krimineller, steuerhinterziehender oder sittenwidriger Aktivitäten genutzt werden.
• Elektrische Geräte oder andere Leitungen dürfen nicht im Mietobjekt angeschlossen werden, ohne dass Redqube dem vorab schriftlich zugestimmt hat; jedes erlaubte elektrische Gerät muss in Abwesenheitszeiten stets ausgeschaltet sein. Das Laden von Batterien ist nur bei Anwesenheit erlaubt. Insbesondere ist das Laden von Lithium-Ionen-Batterien nicht gestattet.
• Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Redqube dürfen keine feststehenden Gegenstände in oder am Mietobjekt montiert werden.
• Eine Untervermietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes — ganz oder teilweise — an einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters bzw. des Eigentümers gestattet.
B 2.9 Dem Mieter ist es strengstens untersagt, folgende Waren im Mietobjekt zu lagern (diese Liste ist nicht abschließend):
• Juwelen, Pelz, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile;
• jegliche Gegenstände, die Rauch, Geruch oder Duft absondern;
• Vögel, Fische, Tiere oder jede Art von Lebewesen;
• Müll und sonstiges Abfallmaterial (einschließlich tierische und toxische/gefährliche Abfallmaterialien);
• Lebensmittel und andere vergängliche Waren (anfällig für Verderblichkeit), falls nicht so sicher verpackt, dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer anziehen oder anderweitig eine Belästigung darstellen;
• Feuerwaffen, Sprengstoffe, Waffen oder Munition;
• jegliche illegalen Substanzen wie Drogen, illegale Gegenstände oder illegal erworbene Waren wie geschmuggelte oder gestohlene Waren usw.;
• Chemikalien, radioaktives Material, biologische Wirkstoffe, (Kunst-)Dünger, Asbest und/oder verarbeiteter Asbest;
• Gasflaschen oder jede anderen Druckgase und/oder Batterien; Feuerwerkskörper;
• Auto- und/oder Motorradwracks; die Lagerung von (Oldtimer-)Wagen oder Motorrädern, die keine Wracks sind, ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass unter dem Wagen und/oder Motorrad ein von Redqube genehmigter Behälter bzw. eine Matte platziert wird, um bei möglichen Ölleckagen die Umgebung zu schützen; die Menge an Kraftstoff im Tank muss auf ein Minimum beschränkt sein; die Fahrzeuge benötigen darüber hinaus einen komplett ausreichenden Versicherungsschutz, der vom Mieter jederzeit gewährleistet werden muss, da Wagen und Motorräder nicht unter die Warenversicherung des Mieters fallen;
• brennbare oder entflammbare Materialien oder Flüssigkeiten einschließlich Diesel und Benzin (mit Ausnahme der Mindestmenge, die wie oben angegeben für Wagen oder Motorräder erlaubt ist);
• jegliche toxischen, entflammbaren oder gefährlichen Substanzen oder Präparate, die in jedweder Art von gesetzlichen oder lokalen Verordnungen als solche klassifiziert sind, insbesondere: explosive Substanzen und Präparate (z. B. Spraydosen, Autogas, Wasserstoff, Acetylen, Propan, Butan), oxidierende Substanzen und Präparate (z. B. Peroxide, Chlorate, starke Salpeter- und Perchlorsäure), (hoch) entflammbare Substanzen und Präparate (z. B. Rohbenzin, Benzol, Brennalkohol, Terpentin, Aceton, Farben, Kontaktkleber), (hoch) toxische Substanzen und Präparate (z. B. Methylalkohol, Fleckenentferner, Pestizide), schädliche Substanzen und Präparate (z. B. Reinigungsmittel, Farbverdünner, Holzschutzmittel), ätzende Substanzen und Präparate (z. B. Abflussreiniger, Entkalker, Ätznatron, starke Säuren), Reizstoffe sowie sensibilisierende, krebserregende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und umweltschädliche Substanzen und Präparate (z. B. FCKW, PCB, PCT, Pestizide, Schwermetalle wie Quecksilber, Kadmium, Zink, Blei und Kupfer). Solche Stoffe sind in der Regel durch die entsprechenden Gefahrstoff-Symbole (GHS) gekennzeichnet.
B 2.10 Verstößt der Mieter bei seinen Handlungen gegen Artikel B 2.8 und/oder B 2.9, so muss der Mieter Redqube für jedweden Schaden, den Redqube daraus resultierend erleidet, entschädigen, und dies kann strafrechtliche Folgen für den Mieter haben. Redqube kontrolliert oder überprüft die Waren und deren Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrages nicht.
B 2.11 Falls der Mieter mutmaßlich gegen den Mietvertrag und dabei insbesondere gegen Artikel B 2 verstößt, hat Redqube das Recht, aber nicht die Pflicht, die zuständigen Behörden zu informieren und diesen zu Kontrollzwecken Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Redqube kann, ist aber nicht verpflichtet, den Mieter hierüber zu informieren.
B 3. Personenmehrheit
Sind mehrere Personen Mieter, so bevollmächtigen sie sich hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gegenseitig, Willenserklärungen der anderen Vertragspartner mit Wirksamwerden für alle Beteiligten entgegenzunehmen und etwa von ihrer Seite abzugebende Erklärungen mit Wirkung für alle gegenüber dem Vermieter abzugeben, soweit es sich nicht um die vertragsbeendende Aussage handelt. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.
B 4. Verhalten bei Notfall/Brand
Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, sich mit den Notfall-, Sicherheits- und Brandverhaltensregeln und den Fluchtwegen vertraut zu machen. Ein Mieter hat die Zugangswege stets frei zugänglich zu halten.
B 5. Rechtsnachfolge
Der Vermieter ist berechtigt, einen Rechtsnachfolger zu benennen, der an seiner Stelle unter Übernahme aller Rechte und Pflichten in diesen Mietvertrag eintritt. Der Mieter erklärt schon jetzt seine Zustimmung zu einem solchen Wechsel in der Person des Vermieters.
B 6. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden für die Kundenverwaltung, die Vertragsabwicklung und die Zugangsüberwachung zum Gelände in einer sicheren Umgebung unter Verwendung üblicher Sicherheitsmethoden gespeichert. Der Mieter hat das Recht, seine persönlichen Angaben einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur zu verlangen. Werbliche Informationen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung übermittelt. Für einen besseren Kundenschutz werden Gebäude und Außenflächen vom Vermieter 24 h videoüberwacht; sofern diese Aufnahmen nicht zu Beweiszwecken für Sachbeschädigung oder Diebstahl benötigt werden, werden sie nach einer angemessenen Frist gelöscht. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, Angaben zu einzelnen Nutzern zu offenbaren, wenn dies zur Durchsetzung oder Wahrung seiner Rechte erforderlich ist oder aufgrund gesetzmäßiger Anordnung geschieht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter www.redqube.de/datenschutz.
B 7. Sonstiges
Redqube ist berechtigt, bei der SCHUFA, der Creditreform oder anderen Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte zum Zweck der Bonitätsprüfung einzuholen.
